Baurecht
Dieses Rechtsgebiet unterteilt sich in das öffentliche und das private Baurecht. Hierbei stellt das öffentliche Baurecht all die Rechtsregeln dar, die sich mit der Art und dem Umfang der baulichen Nutzung des Grund und Bodens befassen. Das private Baurecht hingegen umfasst all die Rechtsregeln, welche die vertraglichen Vereinbarungen mit allen Rechten und Pflichten der am Baugeschehen Beteiligten bestimmen.
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