Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht umfasst die Summe aller Rechtsnormen, welche in Deutschland das vertraglich festgelegte Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften bestimmen. Im Gesellschaftsrecht differenzieren sich die Reglungen jeweils für Personengesellschaften (z.B.: GbR, OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG), für Mischformen aus Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH & Co. KG, Stille Gesellschaft), sowie für Stiftungen und Vereine.
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