Gewerblicher Rechtschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz einschließlich des Urheberrechts dient der Sicherung von technischem, ästhetischem und geistigem Know-how sowie dem Schutz von Kennzeichen. Ergänzend hierzu regelt das Wettbewerbsrecht das Marktverhalten, insbesondere von in Wettbewerb stehenden Unternehmen. Der gesamte Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich des Urheber- und des Wettbewerbsrechts genießt insbesondere im geschäftlichen Verkehr eine enorme Bedeutung, nicht zuletzt da das geistige Know-how eines Unternehmens zu seinen wertvollsten Gütern zählt. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zum Schutz Ihres geistigen Eigentums. Unser Ziel ist es, Ihre geistigen, technischen und kreativen Leistungen bestmöglich zu sichern sowie unberechtigte Eingriffe Dritter unverzüglich abzuwenden und zu ahnden. Fachliche Kompetenz sowie der sichere Umgang mit den verfahrensrechtlichen Besonderheiten im Rechtsstreit um gewerbliche Schutzrechte gewährleisten, dass allein Sie den Vorteil Ihrer Investitionen genießen.
=> Kennzeichen
Das bekannteste Kennzeichen ist die Marke. Hierbei handelt es sich um Zeichen zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen. Darüber hinaus spielen Unternehmenskennzeichen und Werktitel im Kennzeichenrecht eine große Rolle. Als Unternehmenskennzeichen sind insbesondere der Name oder die Firma eines Unternehmens geschützt. Werktitel sind demgegenüber die Namen oder Bezeichnungen von Werken wie Druck-, Film- und Tonwerken oder Computerprogrammen. Anders als eine Marke, für die es grundsätzlich einer Eintragung in ein Markenregister bedarf, entsteht der Schutz von Unternehmenskennzeichen und Werktiteln durch ihre Benutzung im geschäftlichen Verkehr. Schließlich zählt zum Kennzeichenschutz noch der allgemeine Namensschutz nach dem bürgerlichen Recht. Dieser wiederum genießt eine gesteigerte Bedeutung im Zusammenhang mit Streitigkeiten um eine Domain oder aber um den Namen eines Accounts im Internet, z.B. in sozialen Netzwerken.
Wir beurteilen die Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke, recherchieren nach älteren identischen oder ähnlichen Zeichen, prüfen mögliche Kollisionen und führen Markenüberwachungen durch. Wir betreuen sowohl Ihre nationalen als auch Ihre internationalen Markenanmeldungen und vertreten Sie in allen Amtsverfahren. Erfordern Verletzungshandlungen Dritter die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung ihrer Kennzeichenrecht, stehen wir Ihnen zielgerichtet und mit der gebotenen Schnelligkeit zur Seite, um sofort alle erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten. Wir prüfen Ihre Beseitigungs-, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Vernichtungsansprüche, zeigen Ihnen alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten sowie Vorgehensweisen auf und vertreten Sie anschließend bei der konsequenten Durchsetzung. Gleiches gilt selbstverständlich im Falle Ihrer (unberechtigten) Inanspruchnahme aus Kennzeichenschutzrechten Dritter.
=> unlauterer Wettbewerb
Wir beraten und vertreten Sie bei allen wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitbewerbern sowie Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auch in der vorbeugenden Betreuung Ihrer geplanten Maßnahmen im Online- und Werbebereich sowie im Vertriebsrecht. Wir wissen Wettbewerbsverstöße umgehend mittels Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen sowie Klagen auf Unterlassung und Schadensersatz zu verfolgen und stehen Ihnen gleichfalls bei der Abwehr solcher Mittel, insbesondere bei Abmahnungen sofort zur Verfügung. Dabei ist unser Blick aufgrund unserer Erfahrung immer auch auf Ihre wirtschaftlichen Interessen sowie den Kosten-Nutzen-Faktor gerichtet.
=> Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt grundsätzlich jede persönlich geistige Schöpfung und nennt als Schutzgegenstände ausdrücklich Werke der Kunst, Literatur und Wissenschaft. Insbesondere durch diese kulturelle Ausrichtung unterscheidet sich das Urheberrecht von den industriell geprägten gewerblichen Schutzrechten wie dem Patent, dem Gebrauchsmuster und dem Design. Allerdings sind diese Begriffe spätestens seit der Einfügung von Computerprogrammen in den Schutzbereich des Urheberrechts weit zu verstehen. Schutzgegenstand sind letztlich alle individuellen Werke auf dem Gebiet der Kultur und der Informationstechnologie.
Darüber hinaus kennt das Urheberrecht aber noch zahlreiche sog. Leistungsschutzrechte. Hierbei handelt es sich um Leistungen, die keinen Werkcharakter aufweisen, weil es an einer persönlichen geistigen Schöpfung fehlt, die aber nach dem Willen des Gesetzgebers dennoch geschützt werden sollen. Das bekannteste Leistungsschutzrecht betrifft den Schutz von Lichtbildern, der dazu führt, dass jedes einfache Foto urheberrechtlichen Schutz genießt.
Wir vertreten Ihre Interessen und beraten Sie in allen urheberrechtlichen Angelegenheiten. Dies gilt sowohl für unternehmensrelevante Sachverhalte, als auch für private Angelegenheiten rund um den Schutz des geistigen Eigentums. Wir verfolgen zielgerichtet und mit der gebotenen Schnelligkeit die Verletzung Ihrer Rechte und stehen Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung zur Seite. Ebenso unterstützen wir Sie im Zusammenhang mit der Abwehr einer Abmahnung bzw. einer gerichtlichen Inanspruchnahme aus Urheberrechten, wobei auch hier der Fokus unserer Beratung immer auf eine interessengerechte sowie wirtschaftlich vertretbare Lösung der Auseinandersetzung gerichtet ist.
=> Designs
Als Design wird die Erscheinungsform (z.B. Form, Muster, Farben) von ganzen Erzeugnissen oder einzelnen Teilen davon einem gesonderten Schutzrecht unterstellt, sofern das Design neu ist und Eigenart aufweist. Wie eine Marke bedarf auch der Schutz eines Designs grundsätzlicher einer Eintragung in ein Register, z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Gemeinschaftsgeschmacksmuster). Wir prüfen und beurteilen die Schutzfähigkeit des Designs Ihrer Produkte, beantragen den Schutz bei den genannten Ämtern und stehen Ihnen im Verletzungsfalle in allen rechtlichen Verfahren zur Verfügung. Gleiches gilt, sollten Ihre Produkte wegen der Verletzung von Designrechten Dritter angegriffen werden.
=> Patente und Gebrauchsmuster
Als Patent oder Gebrauchsmuster werden insbesondere technische Erfindungen geschützt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Die Erlangung eines Patents oder eines Gebrauchsmusters erfordert ebenfalls die Eintragung in ein Register, wobei die Eintragung als Patent ein sehr aufwendiges Verfahren umfasst, insbesondere da das jeweilige Amt auch das Vorliegen aller Schutzvoraussetzungen prüft. Demgegenüber handelt es sich beim Gebrauchsmuster um ein sogenanntes ungeprüftes Schutzrecht, bei dem im Anmeldeverfahren im Wesentlichen nur formelle Aspekte geprüft werden, während dies für die materiellen Schutzvoraussetzungen insbesondere erst in einem Verletzungsverfahren durch ein Gericht geschieht.
Die Erlangung eines Patent- oder Gebrauchsmusterschutzes erfordert grundsätzlich die Hinzuziehung eines Patentanwaltes, da dieser die materiellen Schutzvoraussetzungen prüft und hier insbesondere den Stand der Technik recherchiert. Ebenso wird dessen Erfahrung bei der Formulierung der Schutzschrift benötigt. Wir vertreten – ggf. gemeinsam mit einem Patentanwalt – Ihre Interessen und beraten Sie umfangreich im Falle der Verletzung Ihrer Schutzrechte oder Ihrer Inanspruchnahme aus solchen Schutzrechten durch Dritte.
=> Vertragsgestaltung
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie eine sorgfältige Gestaltung oder Überprüfung von Verträgen benötigen. Unsere besondere Erfahrung können Sie im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Lizenzverträgen in Anspruch nehmen, wobei wir Sie auch bei Vertragsgesprächen und -abschlüssen begleiten.
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