Individuelles Arbeitsrecht
Das individuelle Arbeitsrecht ist die Summe aller Rechtsnormen, welche ein individuelles Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer regeln. Der Fokus liegt dabei auf den Regelungen für Arbeit in abhängiger, unselbständiger Tätigkeit. Unterschieden wird generell zwischen Individualarbeitsrecht, welches sich mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschäftigt, und Kollektivarbeitsrecht, was sich mit Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen, sowie Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite befasst.
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