Maklerrecht
Unter den Begriff des Maklerrechtes versteht man sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Makler und seinem Vertragspartner. Im Wesentlichen handelt es sich um die Frage nach Art und Umfang der geschuldeten Leistung des Maklers (Tippmakler, Abschlussmakler) und die daraus resultierende Vergütung. Teilweise können auch Fragen des Gewährleistungsrechtes mit impliziert werden.
Kontaktieren Sie uns
Per E-Mail oder telefonisch