Architektenrecht
Das Architektenrecht beinhaltet alle gesetzlichen Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Architekten, welche sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften verschiedener Herkunft zusammensetzen. Hervorzuheben ist zum einen das Architektenvertragsrecht, welches das Dienstleistungsverhältnis zwischen Auftragsgeber und Architekten reglementiert und zum anderen das Architektenhaftpflichtrecht, das die Haftungsmodalitäten des Architekten vorschreibt.
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