Bank – und Kapitalrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht gibt die Gesamtheit der Gesetzesbestimmungen an, welche die Organisation des Bank- und Kapitalmarktes regeln. Ein solcher Markt bezeichnet einen Teil des Finanzmarktes, auf dem sich vor allem Unternehmen Eigen- und Fremdkapital beschaffen. Entsprechende Rechtsvorschriften haben Wirksamkeit auf marktbezogene Dienstleistungen, Banken, sowie auf marktbezogene Verhaltenspflichten der Marktteilnehmer.
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