Erbrecht
Das Erbrecht umfasst die Gesamtheit aller Rechtsnormen, welche vermögens- und privatrechtliche Folgen des Todes eines Menschen reglementieren. Mit dem Tod eines Menschen endet dessen Rechtsfähigkeit. Daher werden alle, mit dem Tod nicht erlöschenden, Rechte und Pflichten des Verstorbenen auf ein neues Rechtssubjekt übertragen. Insbesondere werden durch das Erbrecht Formen und Gestaltungsmöglichkeiten der Erbfolge geregelt.
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