Handelsrecht
Das Handelsrecht stellt das „Sonderprivatrecht des Kaufmanns“ dar. Es umfasst alle rechtlichen Vorschriften, welche die Rechte und Pflichten eines Kaufmanns beschreiben. Ebenso werden im Wesentlichen die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern, sowie zu anderen Unternehmen geregelt.
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