Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge beschreibt die führungs- und kapitalmäßige Überleitung der Unternehmensgeschicke von einem bzw. mehreren Unternehmen auf den oder die übernehmenden zukünftigen Unternehmer. Dabei können Regelungen und Übergabe der Führung des Unternehmens und diejenigen der Kapitalanteile zeitlich auseinander liegen. Es erfolgt eine Fortführung der Produktion bzw. Dienstleistung; auch bleibt der Fokus auf demselben Markt. Faktisch handelt es sich in den häufigsten Fällen im Bereich des Mittelstandes um Fragen der vorweggenommenen Erbeinsetzung oder um Fragen eines Unternehmenskaufes.
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nachfolge
Die Unternehmensnachfolge beschreibt die führungs- und kapitalmäßige Überleitung der Unternehmensgeschicke von einem bzw. mehreren Unternehmen auf den oder die übernehmenden zukünftigen Unternehmer. Dabei können Regelungen und Übergabe der Führung des Unternehmens und diejenigen der Kapitalanteile zeitlich auseinander liegen. Es erfolgt eine Fortführung der Produktion bzw. Dienstleistung; auch bleibt der Fokus auf demselben Markt. Faktisch handelt es sich in den häufigsten Fällen im Bereich des Mittelstandes um Fragen der vorweggenommenen Erbeinsetzung oder um Fragen eines Unternehmenskaufes.
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Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, von der Einstellung bis zur Kündigung. Es stellt eine Gesamtheit all der Rechtsregeln dar, welche sich auf verrichtete Arbeit in abhängiger, unselbstständiger Tätigkeit beziehen. Diese Arbeit wird vom Arbeitnehmer geleistet. Daher dient das Arbeitsrecht regulär vornehmlich zum Schutz des Arbeitnehmers.
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