Wohnraummietrecht
Das Wohnraummietrecht behandelt den Teilbereich des Mietrechtes, der die Mietverhältnisse über Wohnraum regelt. Innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuches betrifft dies die §§ 549 ff. BGB, in denen sich Sondervorschriften im Vergleich zum allgemeinen Mietrecht finden (§§ 535 ff. BGB).
Diese Sondervorschriften tragen der Bedeutung der Wohnung der Menschen als Lebensmittelpunkt und einer möglichen wirtschaftlichen Unterlegenheit des Mieters Rechnung (so genanntes soziales Mietrecht).
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